Die Constantin Medien AG hat heute entschieden, Klagen gegen die KF 15 GmbH und die Kanzlei Kuhn Rechtsanwälte zu erheben.
Gegenstand der Klagen gegen die KF 15 GmbH sind zum einen Rückforderungsansprüche der Gesellschaft wegen fehlerhafter Abrechnung im Rahmen der Erlösverteilungsvereinbarung der Rechtsverfolgungsgemeinschaft Formel 1 in Höhe von ca. 2,05 Mio. Euro. Zum anderen beansprucht die Gesellschaft in einer weiteren Klage gegen die KF 15 GmbH Rechnungslegung wegen des trotz entsprechender Aufforderung bislang nicht erfolgten Nachweises von Kosten in Höhe von ca. 3,45 Mio. Euro aus der Rechtsverfolgung in dem Formel 1-Verfahren, die seitens der KF 15 GmbH zu ihren Gunsten behauptet und bei der Abrechnung in Ansatz gebracht wurden.
Bei der KF 15 GmbH handelt es sich um eine durch den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Dieter Hahn kontrollierte Gesellschaft. Im relevanten Zeitraum von Juli 2016 bis zur ordentlichen Hauptversammlung der Constantin Medien AG im August 2017 verfügte Dr. Hahn aufgrund der ihm über die KF 15 GmbH und die DHV GmbH zuzurechnenden Stimmrechte über einen Stimmrechtsanteil von mindestens 25 Prozent der Stimmrechte an der Constantin Medien AG.
Gegenstand der Klage gegen Kuhn Rechtsanwälte, die Kanzlei des ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds Dr. Bernd Kuhn, sind Zahlungsansprüche aufgrund unberechtigt erhaltener Honorare in Höhe von ca. 657.000 Euro.
Die Gesellschaft prüft weitere Ansprüche gegen ehemalige Organmitglieder.
Über die Constantin Medien AG:
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